Samstag Januar 28, 2012 00:33

Schiffsbeteiligung – Schiffsfonds

Posted by admin as Finanzbildung

Ein Schiff zu kaufen oder sogar bauen zu lassen, ist mit einem sehr großen finanziellen Aufwand verbunden. Da solch ein großes Investitionsvolumen in der Regel nicht von einem Unternehmen allein getragen werden kann, werden häufig Schiffsbeteiligungen ausgegeben. Diese Beteiligungen erscheinen in Form von Schiffsfonds auf dem Markt und finden meist großes Interesse bei den Anlegern. Sie werden in Form von geschlossenen Fonds aufgelegt und bieten so die Möglichkeit, die Finanzierung für den Kauf oder für den Bau eines Frachtschiffes, eines Segelschiffes, eines Containerschiffes, einer Jacht, eines Fischtrawlers oder eines Kreuzfahrtschiffes sicherzustellen. Auch Schiffe, die mit dem neuartigen Zugdrachenantrieb der Firma ­Skysails aus Hamburg angetrieben werden, können über solch einen Fonds finanziert werden.

Eine Schiffsbeteiligung als geschlossener Fonds
Schiffsfonds ­werden in der Regel als geschlossene Fonds angeboten. Das bedeutet, dass Anleger nur innerhalb einer festgelegten Zeichnungsfrist Anteile an dem Fonds erwerben können. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist wird der Fonds geschlossen und es werden keine weiteren Anteile mehr herausgegeben. Durch den Kauf von Fondsanteilen erhält der Anleger einen Anteil am Kapital der Gesellschaft, wodurch er den rechtlichen Status eines Kommanditisten erhält. Damit trägt der Investor aber auch ein unternehmerisches Risiko, das neben einer Gewinnbeteiligung auch zu dem Verlust seiner kompletten Geldanlage führen kann. Da die meisten Schiffsbeteiligungen in den letzten Jahren aber regelmäßig gute Renditen erwirtschaftet haben, zählen sie weiterhin zu den Renditefonds. Ein Anleger muss sich auch darüber bewusst sein, dass eine Geldanlage in einem geschlossenen Fonds immer eine sehr langfristige Anlageform darstellt. Die Laufzeit eines geschlossenen Fonds beträgt meist zwischen zehn und fünfundzwanzig Jahren. Oft gibt es auch keine festen Auszahlungstermine für Gewinnausschüttungen oder die Rückzahlung des angelegten Kapitals. Stattdessen werden die Anleger in ihrer Rechtsform als Kommanditisten an den erwirtschafteten Erträgen der Fondsgesellschaft beteiligt, sie können aber auch genauso an den Verlusten beteiligt werden. Deshalb sollte sich jeder Anleger vor der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds über den Verkaufsprospekt der Fondsgesellschaft genau über die Chancen und Risiken dieser speziellen Geldanlage informieren. Eine große Rolle spielt auch der Fondsmanager, dem der Anleger zutrauen sollte, der Schiffsbeteiligung zu einer positiven Leistungsbilanz zu verhelfen.

Die steuerlichen Vorteile von geschlossen Fonds
Anleger, die Anteile an einem geschlossenen Fonds erwerben, sind in der Regel nicht nur an einer guten Rendite interessiert, sondern sie möchten auch einige steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Jeder Kommanditist muss den Gewinn aus der Fondsgesellschaft mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Da kommt es vielen Anlegern entgegen, dass eine Schiffsfondsgesellschaft ihren Gewinn nach der sogenannten Tonnagesteuer, einer speziellen Methode zur Gewinnermittlung, berechnen kann. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Gewinn der Gesellschaft für mindestens zehn Jahre pauschal ermittelt und ist somit unabhängig von den tatsächlich erzielten Gewinnen. Auch Verluste aus der Geldanlage in einem geschlossenen Fonds können sich steuermindernd für die Anleger auswirken. Allerdings darf der Verlust auch in den Anfangsjahren der Gesellschaft nicht mehr als zehn Prozent des Gesamtkapitals der Kommanditgesellschaft betragen.

Weitere Punkte, ­die bei einer Beteiligung an einem Schiff beachtet werden sollten
Beteiligungen an Schiffen werden weltweit von etwa 50 Emissionshäusern angeboten. Diese Emissionshäuser bieten die Beteiligungen entweder über Banken oder über freie Vermittler am Markt an. Interessierte Investoren erhalten erste Informationen über den geplanten Fonds aus einem Verkaufsprospekt, in dem alle relevanten Daten zu der Geldanlage sowie zu den rechtlichen und den steuerlichen Rahmenbedingungen aufgeführt sind. Wenn sich ein Anleger für eine Investition in einem geschlossenen Fonds entscheidet, muss ihm bewusst sein, dass diese Fonds nicht an einer Börse gehandelt werden. Es bestehen auch nur wenige Zweitmärkte, an denen ein vorzeitiger Verkauf der Fondsanteile möglich ist. Es handelt sich daher immer um eine langfristige Geldanlage, bei der die Fondsanteile möglichst bis zum Ende der Laufzeit gehalten werden sollten. Anders als bei einem Aktionär hat ein Kommanditist kein Mitspracherecht bei der Geschäftsführung und kann somit keine Entscheidungen mitbestimmen oder durch sein Stimmrecht beeinflussen. Der Kommanditist muss daher der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft vertrauen, zumal es hinsichtlich der Geschäftsführung keine staatlichen Kontrollen gibt. Lediglich die Angaben im Emissionsprospekt müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) genehmigt werden, wobei die Bafin nur eine formale Prüfung der Angaben hinsichtlich ihrer Vollständigkeit vornimmt. Investoren an einem geschlossenen Fonds können sich entscheiden, ob sie als Kommanditisten ins Handelsregister eingetragen werden möchten oder ob sie über einen Treuhänder nur mittelbar an der Kommanditgesellschaft beteiligt sein möchten. In diesem Fall wird der Treuhänder die Fondsanteile des Anlegers im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Investors, verwalten. Der Name des Anlegers erscheint somit nicht im Handelsregister.

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